Gehwegüberfahrten

    Gehwegüberfahrten

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung und ist beim Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn als zuständiger Straßenbaulastträger schriftlich zu beantragen.

    Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn
    - eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,
    - eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder
    - eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll.

    Ein entsprechendes Antragsformular steht für Sie in der Rubrik "Onlinedienstleistung" bereit.

    Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse sondernutzung-66@paderborn.de Kontakt zu uns auf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bcb7b4b30cd139c1343d116d7bf00544

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen- und Brückenbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßen- und Brückenbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Die gesamten Baukosten sind vom Antragstellenden zu tragen. Dies beinhaltet auch die eventuell durchzuführenden Änderungen/Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Beleuchtung und Beschilderung.

    Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn vom 22.04.2024 in der jeweils gültigen Fassung in Höhe von 16,25 bzw. 32,50 EUR erhoben.

    Neben der vorgenannten Verwaltungsgebühr wird für die Einrichtung und Nutzung jeder zusätzlichen Grundstückszufahrt nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Paderborn vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung je Zufahrt eine jährliche Gebühr in Höhe von mindestens 65,50 EUR erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de