Gehwegüberfahrten

    Gehwegüberfahrten

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen.

    Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel

    • Grundstückszufahrten
    • Gehwegabsenkungen
    • Grabenverrohrungen
    • Gehwegbefestigungen
    • Randstreifenbefestigungen
    • etc.

    Wenn Sie eine solche Sondernutzung beantragen wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Bünde.

    Je nach Art der Sondernutzung müssen unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. Länge, Breite, Ausführung) eingehalten werden. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Person.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_35c562509cbf39e4a23abc6cca209444

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehrsplanung und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    ca. 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Eine Baugenehmigung beinhaltet keine genehmigte Sondernutzung. Hierfür, sofern notwendig, ist der erforderliche Antrag auf Sondernutzung separat zu stellen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de