Gehwegüberfahrten

    Gehwegüberfahrten

    Hinweise für Recklinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Laut Beschluss des Bau- und Grundstücksausschusses vom 9. Oktober 1990 werden Bordsteinabsenkungen für Zufahrten zu Anliegergrundstücken nicht mehr durch die Stadt Recklinghausen ausgeführt.
     
    Der Anlieger, der eine Bordsteinabsenkung wünscht, ist dafür zuständig und verantwortlich und muss diese beim Fachbereich Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau, Sachgebiet Brücken/Unterhaltung (68.22) zwecks Genehmigung beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenunterhaltung / Brücken

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Recklinghausen

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de