Gehwegüberfahrten

    Gehwegüberfahrten

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_39cb7b088090597dddd6f27284f37ce4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dezernat IV

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Stadtgrün und Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsigstraße 16 b

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Für die Genehmigung fällt eine Gebühr in Höhe von 44,00 € an

    (§ 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heinsberg in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 4 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.

    Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de