Gehwegüberfahrten
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Genehmigung fällt eine Gebühr in Höhe von 44,00 € an
(§ 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heinsberg in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 4 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.
Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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