Gehwegüberfahrten
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen
Zur Befahrung der Grundstücke (Garage, Stellplätze) ist es erforderlich, den Gehweg zu überqueren. Dieser ist im Regelfall durch einen Hochbord von der Straße abgetrennt. Im Bereich von Garagenzufahrten müssen daher Gehwegabsenkungen angelegt werden.
Notwendige Unterlagen:
Es ist ein formloses Schreiben mit der Beschreibung der geplanten Gehwegabsenkung und einem Lageplan einzureichen.
Gebühren:
40,00 €
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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