Fahrlehrerlaubnis
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sind:
- Mindestalter 21 Jahre
- Geistig und körperlich geeignet
- Fachlich und pädagogisch geeignet
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
- Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER
Hier gelangen Sie zum online Antrag.
Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Fahrlehrerscheines ändern:
Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden.
Der Fahrlehrerschein ist der Führerscheinstelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz.
Über das Service Portal der Stadt Wuppertal müssen Sie uns ihr neues Beschäftigungsverhältnis mitteilen. Daraufhin bekommen Sie den neuen Fahrlehrerschein direkt per Post nach Hause geschickt.
Hier gelangen Sie zum Service Portal.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
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Erteilung eines Fahrlehrerscheines:
- Antrag
- Lebenslauf
- Personalausweis (in Kopie)
- Führerschein (in Kopie)
- erweitertes Führungszeugnis, kann direkt bei der Verkehrsgewerbestelle beantragt werden, Kosten 13€
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- Nachweis über die Vorbildung
- Bescheinigung der Ausbildungsfachschule über den Beginn und die Dauer der Ausbildung (nur Fahrlehrererlaubnis)
Änderung des Beschäftigungsverhältnisses:
- Personalausweis Kopie
- geeigneter, schriftlicher Nachweis über die Beschäftigung, beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Fahrschulinhabers in der speziell auf die "Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fahrlehrergesetz" hingewiesen wird
Formulare
Hinweise für Wuppertal
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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4 bis 6 Wochen.
Kosten
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- Erteilung eines Anwärterscheines 40,90 EUR
- Erteilung einer Fahrlehrerscheines 40,90 EUR
- Änderung des Beschäftigungsverhältnisses 16,00 EUR
- Ersatzausstellung eines Fahrlehrerscheines 16,00 EUR
- Erteilung einer Seminarerlaubnis 40,90 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Zuständig für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Wohnortes.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Aufnahme der Fahrlehrerausbildung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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