Fahrlehrerlaubnis

    Fahrlehrerlaubnis

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sind:

    • Mindestalter 21 Jahre
    • Geistig und körperlich geeignet
    • Fachlich und pädagogisch geeignet
    • Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
    • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
    • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
    • Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER

    Hier gelangen Sie zum online Antrag.

    Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Fahrlehrerscheines ändern:

    Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden.

    Der Fahrlehrerschein ist der Führerscheinstelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz.

    Über das Service Portal der Stadt Wuppertal müssen Sie uns ihr neues Beschäftigungsverhältnis mitteilen. Daraufhin bekommen Sie den neuen Fahrlehrerschein direkt per Post nach Hause geschickt.

    Hier gelangen Sie zum Service Portal.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f3cc3fd72c0b164633830d8830ef7129

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Erteilung eines Fahrlehrerscheines:

    Änderung des Beschäftigungsverhältnisses:

    • Personalausweis Kopie
    • geeigneter, schriftlicher Nachweis über die Beschäftigung, beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Fahrschulinhabers in der speziell auf die "Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fahrlehrergesetz" hingewiesen wird

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    4 bis 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • Erteilung eines Anwärterscheines 40,90 EUR
    • Erteilung einer Fahrlehrerscheines 40,90 EUR
    • Änderung des Beschäftigungsverhältnisses 16,00 EUR
    • Ersatzausstellung eines Fahrlehrerscheines 16,00 EUR
    • Erteilung einer Seminarerlaubnis 40,90 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Zuständig für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Wohnortes.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Aufnahme der Fahrlehrerausbildung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de