Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ErmäßigungOnline erledigen

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

    Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

    Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice oder Sie können den Onlineservice der Gebühreneinzusgszentrale nutzen. Zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen verweisen wir auf die weiterführenden Informationen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_57fcda2b039c8b336e307f8e1330959f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
     

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 2 RBStV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

    Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Fristen

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Der Bürgerservice erhebt für die weitere Verarbeitung des Antrages eine Gebühr in Höhe von 7,70 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

        Arbeitslosengeld II,
        Sozialhilfe,
        Grundsicherung oder
        BAföG.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de