Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben (Stand 2022); unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen.
Über den Link in der Rubrik "Onlinedienstleistungen" können Sie Ihren Online-Antrag direkt bei der zuständigen Stelle einreichen.
Alternativ werden schriftliche Rundfunkvergünstigungs-Anträge der Kirchlengeraner Bürger*innen auch im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Kirchlengern entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Den Schwerbehindertenausweis im Original erhalten Sie unaufgefordert zurück.
- Bescheinigung
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“. Hinweis: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
- Weitere Nachweise
- bedarfsweise je nach Einzelfall
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Anspruchsberechtigung muss nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kirchlengern
Verfahrensablauf
- Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
- Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
- Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
- Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
- Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.
Fristen
Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialhilfe,
- Grundsicherung oder
- BAföG.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
Stichwörter
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