Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
An- und Abmeldeformulare für Rundfunk- und Fernsehbeiträge erhalten Sie beim Servicebüro.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
- bedarfsweise weitere Nachweise
Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
- Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
- Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent
Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 4 Abs. 2 RBStV
Verfahrensablauf
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Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.
Fristen
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Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Antragsverfahren und Prüfung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
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Eine Möglichkeit, An-, Um- oder Abmeldungen online vornehmen zu können, sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.
Auch Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag können dort gestellt werden.
Wenn Sie das Internetangebot nicht nutzen möchten oder können, besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Nachweis (soziale Gründe: ALG II, BAföG, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Grundsicherung, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen nach LAG, Leistungen nach SGB VIII, Blindenhilfe, geringes Einkommen (aber kein Anspruch auf Leistungen) / gesundheitliche Gründe: Blinde- und Sehbehinderte (mind. 60 %), Behinderte (mind. 80 %), Hörgeschädigte und Gehörlose, Taubblinde, Sonderfürsorgeberechtigte) formlos an nachfolgende Anschrift zu schicken:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
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