Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    An- und Abmeldeformulare für Rundfunk- und Fernsehbeiträge erhalten Sie beim Servicebüro.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
     

    Formulare

    Hinweise für Radevormwald

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 2 RBStV

    Verfahrensablauf

    Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

    Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Fristen

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Radevormwald

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Eine Möglichkeit, An-, Um- oder Abmeldungen online vornehmen zu können, sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.

    Auch Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag können dort gestellt werden.

    Wenn Sie das Internetangebot nicht nutzen möchten oder können, besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Nachweis (soziale Gründe:  ALG II, BAföG, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Grundsicherung, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen nach LAG, Leistungen nach SGB VIII, Blindenhilfe, geringes Einkommen (aber kein Anspruch auf Leistungen) / gesundheitliche Gründe: Blinde- und Sehbehinderte (mind. 60 %), Behinderte (mind. 80 %), Hörgeschädigte und Gehörlose, Taubblinde, Sonderfürsorgeberechtigte) formlos an nachfolgende Anschrift zu schicken:

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    50656 Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de