Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
In Deutschland ist grundsätzlich jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nach den Rundfunkstaatsverträgen verpflichtet. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich, insbesondere bei Bezug von Sozialleistungen oder Schwerbehinderung.
Voraussetzungen
Informationen zur Befreiung von der Zahlungspflicht
Information zur Ermäßigung des Zahlungsbetrages
Antragstellung
Anträge auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren können online oder schriftlich gestellt werden.
Falls Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können der Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter Ihren Antrag entgegennehmen und weiterleiten, die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch den " ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Dienststellen keinen Zugriff auf die Daten des Beitragsservice haben und keine Rückfragen zu Einzelfällen beantworten können.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Beitragsnummer
- Nachweis über das Vorliegen eines Grundes zur Befreiung oder Ermäßigung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
erforderliche Unterlagen
- aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
- bedarfsweise weitere Nachweise
Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
- Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
- Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent
Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 2 RBStV
Verfahrensablauf
Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.
Fristen
Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
Hinweise für Aachen
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe,
Grundsicherung oder
BAföG.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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