Haustierhaltung Mitteilung Wechsel des Haltungsorts eines giftigen Tieres

    Haustierhaltung Anzeige

    Wenn Sie ein giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW besitzen und Sie Ihren Wohnort gewechselt haben, muss dies innerhalb von 14 Tagen dem Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW gemeldet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung - BartSchV - ) ist der Halter besonders geschützter Wirbeltiere verpflichtet, den Kauf bzw. die Aufnahme des Tieres bei der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

    Diese Anmeldung muss Angaben enthalten über:

    Art, Zahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.
    Nach der Bestandsanzeige ist die Verlegung des regelmäßigen Standortes oder der Verlust des Tieres ebenfalls schriftlich anzuzeigen (z.B. Verkauf, Umzug, Tod, Entfliegen oder Entlaufen). 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1700289db38e9db8bf0c62647dcee4c3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Onlinemeldung
    • Post
    • Mail
    • Formular

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Herkunftsnachweis (z.B. Züchterbescheinigung, Kaufquittung)
    • EU-Vermarktungsbescheinigung mit ggf. Fotodokumentationen (nur bei streng geschützten Tieren)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW)
    URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18602&sg=0

    Verfahrensablauf

    Mitteilung von Änderungen in einer bestehenden Gifttierhaltung nach dem Gifttiergesetz (GiftTierG) NRW:

    Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail oder online mit den notwendigen Informationen.

    Fristen

    2 Wochen nach Ortswechsel.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit erfolgt zeitnah und in der Regel binnen 2 Wochen.

    Kosten

    Keine.

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.de optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.php optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de