Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der OrtschaftOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Öffentliche Flächen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, dem sogenannten Gemeingebrauch. Eine Nutzung darüber hinaus darf nur nach vorheriger Beantragung und Genehmigung einer Sondernutzungserlaubnis erfolgen. Diese liegt beispielsweise durch das vorübergehende Aufstellen eines Containers, von Bauzäunen oder Gerüsten sowie bei Straßenfesten vor.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Wickede

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2377 915-0

    E-Mail: ordnungsamt@wickede.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Wickede

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2377 915-0

    E-Mail: ordnungsamt@wickede.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • einen Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Online-Antrag auf Sondernutzungserlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de