Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden. Ausnahmen sind möglich: von Halt- und Parkverboten von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder Parkscheinautomaten zu benutzen von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Witten

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111b

    58453 Witten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4923025813283

    E-Mail: verkehrsabteilung@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Sachgebiet verkehrliche Anordnungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de