Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständer, aber auch Tische und Stühle zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund.
Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen
- für die Lagerung von Gegenständen aller Art,
- für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten,
- zur Verteilung von Werbematerial oder
- zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Hiervon abzugrenzen ist der Antrag auf die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund (Straßensondernutzung) nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser kommt zum Tragen wenn Hindernisse, wie z. B. Mulden, Hebebühnen, etc., auf die Fahrbahn aufgebracht werden sollen.
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Ansprechpartner
Gemeinde Stemwede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +4495745788990
E-Mail: info@stemwede.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
- § 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Stemwede
Der Antrag ist spätestens 3drei Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Anträge auf Sondernutzungen können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen.
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Die Gemeinde Stemwede ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig:
Gebäude und Liegenschaften
Kreis Minden-Lübbecke
Otto-Lilienthal-Weg 29
32425 Minden
Telefon: +49 571 94621-0
gebaeude@minden-luebbecke.de
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig:
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
Stapenhorststraße 119
33615 Bielefeld
www.strassen.nrw.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Stemwede