Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Der Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet, sogenannter Gemeinbrauch.
Geht die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche jedoch über den Gemeinbrauch hinaus bzw. wird dieser beeinträchtigt, so liegt eine Sondernutzung vor.
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
- Informations- und Verkaufsstände,
- das Aufstellen von Containern/Mulden und Gerüsten sowie die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien im öffentlichen Verkehrsraum,
- das Aufstellen und Anbringen von Hinweis- und Werbetafeln,
- Außengastronomie und Warenauslagen.
Weitere Informationen
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der Antrag ist rechtzeitig (2 Wochen) vor der beabsichtigten Nutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen.
Dem Antrag sind Pläne, Zeichnungen oder andere, geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung beizufügen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren erhoben.
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen liegt bei den Straßenbaubehörden. Zuständig für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen (Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind die Städte und Gemeinden. In anderen Fällen kann sich eine abweichende Zuständigkeit ergeben.
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Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300
Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901
E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Zusätzlich zum Online-Antrag (siehe Formulare) evtl. Erläuterungen, Pläne, Zeichnungen und andere Unterlagen zur Verdeutlichung beifügen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Ortsrecht Bad Oeynhausen: Sondernutzungssatzung
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bad Oeynhausen
Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie der Anlage "Gebührentarif" der Sondernutzungssatzung oder erfragen diese bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Sondernutzungserlaubnis (jährlich wiederkehrend)
- Sondernutzungserlaubnis (zeitlich begrenzt)
- Datenschutzerklärung Ordnungsamt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021