Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Für das Aufstellen von Absetzmulden und Baugerüsten im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis wird erteilt aufgrund der Sondernutzungssatzung, im historischen Stadtkern in Verbindung mit den vom Rat der Stadt Lemgo erlassenen Gestaltungsrichtlinien.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo und ist je nach Nutzungsart und -dauer in unterschiedlicher Höhe zu entrichten.
Hinweis: Für die Erteilung einer Genehmigung sämtlicher anderer Sondernutzungen (z. B. Gastronomiebestuhlung, Werbeaufsteller, Informationsstände) ist die Abteilung Recht, Sicherheit und Ordnung zuständig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Lemgo