Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Eine Sondernutzungserlaubnis liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Hierzu zählen unter anderem Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Außenbestuhlung, Hinweisschilder (Werbung), Straßenfeste, etc.
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Ansprechpartner
Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-227
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
- Lageplan mit Skizze, zur Erläuterung der Art, Weise und Lage der geplanten Sondernutzung
- Zeitraum der Sondernutzung
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Blomberg
Bei Veranstaltungen mit erheblicher Auswirkung auf den Straßenverkehr ist eine rechtzeitige Antragstellung zwingend erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021