Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen
- für die Lagerung von Gegenständen aller Art
- für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
- zur Verteilung von Werbematerial oder
- zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
- Wahlwerbung (Werbetafeln, Plakatierung, Informationsveranstaltungen)
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Sondernutzungsanträge können Sie einfach über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) online stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
- §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW
- § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bünde
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Bünde
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Erlaubnisfreie Nutzungen
- Für Rednerpulte, Informationsstände oder Tribünen, die politischen Zwecken dienen, ist keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Zu beachten ist jedoch die Anmeldepflicht nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz).
Weitere Informationen
Hinweise für Bünde
Die Stadt Bünde ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Herford zuständig.
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Bünde