Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch des Gehwegs/der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diese beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen (Straßen- und Wegegesetz).
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Troisdorf. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Dies gilt insbesondere für das genehmigungspflichtige Abstellen von Containern und Ladebehältern auf öffentlicher Verkehrsfläche.
Für folgende Arten der Sondernutzung erteilt das Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsüberwachung, im Stadtgebiet Erlaubnisse erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt.
- Informationsstände (politisch, gemeinnützig, religiös, gewerblich)
- Werbung (Promotionstände, Flyerverteilung etc.)
- Plakatierung
- Spannbänder.
Für die Erlaubnisse folgender Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen wenden Sie sich an das Sachgebiet Ordnung und Gewerbe:
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Ansprechpartner
Stadt Troisdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492241900315
E-Mail: Ordnungsamt@troisdorf.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Die Beantragung muss 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich erfolgen. Soweit erforderlich, kann die Stadt einen Antrag mit Zeichnungen oder Erläuterungen in sonst geeigneter Weise verlangen.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Troisdorf