Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Hückelhoven

    Gerüst/Container/Baukran auf öffentlicher Verkehrsfläche

    Wenn Sie beabsichtigen, einen Kran oder Bauschuttcontainer auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn/Parkstreifen) abzustellen oder ein Baugerüst auf dem Gehweg aufzustellen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Diese ist beim Ordnungsamt rechtzeitig vor der Aufstellung - gern auch über das Kontaktformular - zu beantragen.

    Geben Sie bitte den genauen Standort (z.B. auf dem Parkstreifen/auf der Fahrbahn der Muster-Straße vor Hausnummer xy) und den Zeitraum an, in dem Sie die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten. Zudem benötigt das Ordnungsamt eine aktuelle Postanschrift für die Zusendung der Erlaubnis mit dem dazugehörigen Gebührenbescheid.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Abt. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hückelhoven

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492433 / 82-218

    Fax: +492433 82209

    E-Mail: info@hueckelhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • einen Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Hückelhoven

    Die Gebühr beträgt zurzeit 26,00 € für Gerüste bzw. Container und 30,00 € für einen Baukran.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de