Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hückelhoven
Gerüst/Container/Baukran auf öffentlicher Verkehrsfläche
Wenn Sie beabsichtigen, einen Kran oder Bauschuttcontainer auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn/Parkstreifen) abzustellen oder ein Baugerüst auf dem Gehweg aufzustellen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Diese ist beim Ordnungsamt rechtzeitig vor der Aufstellung - gern auch über das Kontaktformular - zu beantragen.
Geben Sie bitte den genauen Standort (z.B. auf dem Parkstreifen/auf der Fahrbahn der Muster-Straße vor Hausnummer xy) und den Zeitraum an, in dem Sie die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten. Zudem benötigt das Ordnungsamt eine aktuelle Postanschrift für die Zusendung der Erlaubnis mit dem dazugehörigen Gebührenbescheid.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hückelhoven
Die Gebühr beträgt zurzeit 26,00 € für Gerüste bzw. Container und 30,00 € für einen Baukran.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021