Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der OrtschaftOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht (§ 18 Abs.1 Straßen- Wegegesetz (StrWG) NW). Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen (§ 14 Abs. 1 StrWG NW). Innerhalb der Ortsdurchfahrten ist die Stadt Erkelenz für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
    Je nach Art, Örtlichkeit und Ausmaß der Sondernutzung ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

    Nachfolgend sind die häufigsten Fälle von Sondernutzungen aufgelistet:

    Container, Gerüst, Lagerung Baumaterial, Kran, Bauzaun, Plakatierung, Warenauslagen, Werbetafel, Außenbestuhlung (Gastronomie), Infostände

    Der Antrag ist spätestens 5 Arbeitstage vorher einzureichen. Je nach Umfang der Sondernutzung und evtl. anderer noch erforderlicher Erlaubnisse sollte jedoch frühzeitig mit dem Ordnungsamt Kontakt aufgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c92d884909ef724df9320bd8191de6a

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    • Online-Antrag

    oder

    • Antragsformular

    Anlagen:

    • ggf. Skizze oder Lageplan

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Erkelenz

    Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Sondernutzungssatzung, zzgl. einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis. Nähere Informationen erteilen wir Ihnen gerne auch telefonisch.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem  Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de