Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Aufgrabungsrichtlinie (AuRiSH 2022) für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Herzogenrath wurde auf der Basis der allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) und der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV-A-StB, aktuelle Fassung) erstellt. Diese Richtlinie wurde auf Grundlage von Erfahrungen, die sich bei der Abwicklung von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath ergeben haben, zusammengestellt.
Die AuRiSH 2022 gilt hiermit verbindlich für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Herzogenrath, Zuständigkeiten Ordnungsamt sowie Tiefbauamt und denjenigen Dienststellen und Gesellschaften, die der Allgemeinheit dienende Versorgungsleitungen bauen, verlegen und unterhalten sowie für die Arbeiten sonstiger Dritter. Die vorliegenden Richtlinien sollen zum einen dazu dienen, die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Baumaßnahmen weiter zu verbessern und zum anderen einen verbindlichen Leitfaden für alle Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum bilden. Für die eingangs beschriebenen Arbeiten zum Aufbruch von öffentlichen Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Herzogenrath zwecks Herstellung von Gräben und Gruben zur Aufnahme von Ver- und Entsorgungsleitungen, deren Änderung, Erweiterung oder zur Schadensbeseitigung gelten die aufgeführten Regelungen, soweit in den folgenden AuRiSH 2022 (Aufgrabungsrichtlinien) keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Dieses Regelwerk gilt auch als Grundlage für Sonstige, die Arbeiten auf Ihren Grundstücken durchführen und dabei eventuell öffentliche Verkehrsflächen beim Erreichen Ihrer Grundstücke kreuzen und beschädigen.
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Ansprechpartner
Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-6100
Fax: 02406 83-6198
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erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Der in der Richtlinie erwähnte Antrag nach § 45 STVO steht Ihnen als Online-Formular zur Verfügung. Fragen dazu sind an das Amt 32 - Ordnungsamt (E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@herzogenrath.de) zu richten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath