Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Für alle Straßensperrungen und die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beantragung, Verfahren
Grundsätzlich sind alle Verkehrslenkungsmaßnahmen mit anderen Behörden wie beispielsweise der Polizei abzustimmen. Deshalb empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Sachbearbeitern. Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können anfallende Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden.
benötigte Unterlagen
Aus dem formlosen Antrag sollte zu erkennen sein, um welche Veranstaltung oder Baumaßnahme es sich handelt und ob und in welcher Weise Nachbarn oder der allgemeine Verkehr von eventuellen Störungen betroffen sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021