Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten einen Informationsstand auf öffentlichem Straßenland aufstellen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Nutzung öffentlicher Flächen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: siehe Servicenummern
E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Angaben zu Datum und Uhrzeit
- Formloser schriftlicher Antrag
Der Antrag muss 2 Wochen vor der Veranstaltung vorliegen. - Angaben zum Standort des Informationsstandes
- Angaben zur Größe des Informationsstandes
- Angaben zum Themenbereich über den informiert werden soll
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021