Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Die Ordnungsbehördliche Verordnung enthält Regelungen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Korschenbroich, wie z. B.:
- allgemeine Verhaltenspflicht
- Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen
- Werbung
- wildes Plakatieren
- Tiere
- Verunreinigungsverbot
- Rattenbekämpfung
- Hausnummern
- öffentliche Hinweisschilder
- Brauchtumsfeuer (mehr Details hier)
- Ausnahme von § 10 Abs. 1 und 2 LImSchG; Nutzung von Böllergeräten
- Erlaubnisse, Ausnahmen
Die Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung finden Sie im Ratsinformationssystem.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-110
Fax: 02161 613-218
Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-113
Fax: 02161 613-218
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-110
Fax: 02161 613-218
Stadt Korschenbroich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492161 613145
E-Mail: tiefbau@korschenbroich.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- einen Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich