Wohnsitz
Wohnort
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Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Bundespersonalausweis und/oder Reisepass Wohnungsgeberbescheinigung
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Bundesmeldegesetz (BMG)
Fristen
Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Schmallenberg
Um- und Anmeldung Wohnungsgeberbescheinigung Wohnungsgeberbescheinigung als pdf-Datei zum Download An- und UmmeldungAbmeldung (nur bei Wegzug ins Ausland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021