Wohnort
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Eine Ummeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Ummeldung zwingend erforderlich.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Ummeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hövelhof
Mitzubringen sind:
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021