Wohnsitz

    Wohnort

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    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Eine Ummeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
    Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Ummeldung zwingend erforderlich.
    Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Ummeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
    Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
    Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

    *Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f8402b3e9194030eb072b03881129550

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Mitzubringen sind:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de