Wohnsitz

    Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Stemwede ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede anmelden.

    Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben, mit. Die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro ist erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

    Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung in ggf. vorhandenen Kfz-Papieren erfolgt durch das Straßenverkehrsamt in Lübbecke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6cc3890ce3306336b929f8155d5c05b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede


    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)

    Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede


    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

    • Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder
    • wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt,

    ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede


    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de