Wohnsitz

    Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Wenn Sie innerhalb von Rahden die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

    Die Ummeldung können Sie nur persönlich im Bürgerservice der Stadt Rahden vornehmen. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn die Ummeldung von einem der Partner erledigt wird. Sie dann sowohl Ihren als auch den Personalausweis und (soweit vorhanden) den Reisepass des Partners/der Partnerin vorlegen. Sie erhalten von uns darüber eine  Anmeldebestätigung. 

    Bringen Sie bei der Ummeldung zwingend die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) über den Einzug in die neue Wohnung mit oder nutzen Sie dafür den bereitgestellten Online-Dienst.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cadd288443ae474c52cca9af3a62a60e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: buergerservice@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • bei ausländischen Staatsangehörigen; Nationaler Pass und ID-Karte
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    §§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Für die Ummeldung in der Stadt Rahden ist eine Terminvereinbarung über die Online-Termingabe sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. 

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de