Wohnort
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Wenn Sie innerhalb von Rahden die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.
Die Ummeldung können Sie nur persönlich im Bürgerservice der Stadt Rahden vornehmen. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn die Ummeldung von einem der Partner erledigt wird. Sie dann sowohl Ihren als auch den Personalausweis und (soweit vorhanden) den Reisepass des Partners/der Partnerin vorlegen. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Bringen Sie bei der Ummeldung zwingend die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) über den Einzug in die neue Wohnung mit oder nutzen Sie dafür den bereitgestellten Online-Dienst.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen; Nationaler Pass und ID-Karte
- Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Für die Ummeldung in der Stadt Rahden ist eine Terminvereinbarung über die Online-Termingabe sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Rahden