Wohnort
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben, mit. Die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro ist erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein.
Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
- Ausweisdokumente
- Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
- Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder
- wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt,
ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp