Wohnsitz

    Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Änderung des Wohnsitzes

    Anmeldung
    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land nach Sankt Augustin ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anmelden.

    Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der Bundesrepublik ist eine Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere/n Wohnung/en als Nebenwohnsitz anzumelden. Als Hauptwohnsitz melden Sie bitte die Wohnung an, die von Ihnen überwiegend genutzt wird.

    Ummeldung
    Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes von Sankt Augustin Ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice ummelden.

    Abmeldung
    Wenn Sie aus Sankt Augustin wegziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen, ist keine Abmeldung beim Bürgerservice notwendig. Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt eine automatische Abmeldung in Sankt Augustin.

    Eine Abmeldung beim Bürgerservice ist nur erforderlich,

    bei Wegzügen ins Ausland (innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug) und
    bei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik, egal ob dies die Haupt- oder Nebenwohnung ist

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36b24604bc0c9abc6427fe6d49f3057f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Für die Anmeldung:

    • Ausweise aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde bei Ehepartnern
    • Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnern
    • Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters)
    • ggf. die Bestallungsurkunde des Betreuers
    • die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.
    • bei Vorlage einer ausländischen Urkunde ist zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

    Für die Ummeldung (innerhalb der Gemeinde) :

    • Ausweise aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, Aufenthaltstitel)
    • Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters)
    • ggfs. die Bestallungsurkunde des Betreuers
    • die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Ausweisdokumente erforderlich.

    Für die Abmeldung (Wegzug ins Ausland):

    • Ausweise aller meldepflichtigen Personen
    • (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
    • Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.

    Für die Abmeldung (Aufgabe einer Nebenwohnung im Inland):

    • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung kann postalisch übersandt werden.
    • Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.

    Für die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung:

    • Ausweise aller meldepflichtigen Personen(Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
    • Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Alle Änderungen Ihres Wohnsitzes sind gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de