Wohnsitz

    Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden.

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen.

    Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_50998213cf93df4d49b3ce963dcca68b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Gültiger Personalausweis (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
    • Gültiger Reisepass (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
    • Wohnungsgeberbescheinigung mit Einzugsdatum (auch beim Bezug einer Immobilie im Eigentum erforderlich! Ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen!)
    • ggf Geburtsurkunden bei Kindern unter 16 Jahren
    • ggf Nachweis der Bestellung als betreuende Person
    • ggf Identitätsnachweis bei Ausländern
    • ggf Promotionsurkunde, falls Eintrag erwünscht
    • ggf. Aufenthaltstitel
    • ggf. Vollmacht und unterschriebenes Anmeldeformular
    • ggf. KFZ-Schein

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Bei Vorlage aller benötigter Nachweise kann die Anmeldung / Ummeldung im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro abgeschlossen werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de