Wohnort
Beschreibung
Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen.
Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
- Gültiger Personalausweis (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
- Gültiger Reisepass (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken!
- Wohnungsgeberbescheinigung mit Einzugsdatum (auch beim Bezug einer Immobilie im Eigentum erforderlich! Ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen!)
- ggf Geburtsurkunden bei Kindern unter 16 Jahren
- ggf Nachweis der Bestellung als betreuende Person
- ggf Identitätsnachweis bei Ausländern
- ggf Promotionsurkunde, falls Eintrag erwünscht
- ggf. Aufenthaltstitel
- ggf. Vollmacht und unterschriebenes Anmeldeformular
- ggf. KFZ-Schein
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Umzug oder Zuzug nach Bad Honnef
- Vereinbarung eines Termins über das Onlineterminvereinbarungsprogramm.
- Sammlung aller notwendigen Unterlagen
- Termin
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Bei Vorlage aller benötigter Nachweise kann die Anmeldung / Ummeldung im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro abgeschlossen werden.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef