Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Wegzug ins Ausland

    Wenn Sie nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.

    Wegfall von Nebenwohnungen

    Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes in Meerbusch können Sie am Hauptwohnsitz oder  hier vornehmen.

    Umzug innerhalb Deutschlands

    Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, brauchen Sie sich am Ort Ihrer bisherigen Wohnung nicht abzumelden. Mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort erfolgt die Abmeldung am bisherigen Wohnort von Amts wegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8da9488612327a69c13bed5e9c8e7407

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Osterath

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 12

    40670 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Büderich

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Franz-Schütz-Platz 1

    40667 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Lank-Latum

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittenberger Straße 21

    40668 Meerbusch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02150 916-166

    Fax: 02150 916-164

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Meerbusch

    • Personalausweis und/oder Reisepass, falls Bevollmächtigter: Vollmacht
    • bei Minderjährigen; Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung.

    Da auch Ihre Ausweispapiere geändert werden müssen, bitten wir Sie um persönliche Vorsprache in einem unserer  Bürgerbüros. (Eine Abmeldung per Post ist nur in Ausnahmefällen möglich. Benutzen Sie hierzu bitte den verlinkten Vordruck.)

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Meerbusch

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Meerbusch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de