Wohnort
Beschreibung
Hinweise für Meerbusch
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.
Wegfall von Nebenwohnungen
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes in Meerbusch können Sie am Hauptwohnsitz oder hier vornehmen.
Umzug innerhalb Deutschlands
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, brauchen Sie sich am Ort Ihrer bisherigen Wohnung nicht abzumelden. Mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort erfolgt die Abmeldung am bisherigen Wohnort von Amts wegen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Meerbusch
- Personalausweis und/oder Reisepass, falls Bevollmächtigter: Vollmacht
- bei Minderjährigen; Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder bei Alleinsorgeberechtigten eine Negativbescheinigung.
Da auch Ihre Ausweispapiere geändert werden müssen, bitten wir Sie um persönliche Vorsprache in einem unserer Bürgerbüros. (Eine Abmeldung per Post ist nur in Ausnahmefällen möglich. Benutzen Sie hierzu bitte den verlinkten Vordruck.)
Voraussetzungen
Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:
- umschlossener Raum,
- dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Hinweise für Meerbusch
gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Meerbusch