Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Anmeldung: Zuzug nach Grevenbroich

    Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Grevenbroich

    Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.

    Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben.
    Hierzu beachten Sie bitte das Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung".

    Zur An- oder Ummeldung wird eine Bestätigung der/des Wohnungsgebenden benötigt.
    Der Wohnungsgebende, also in der Regel Eigentümerin / Eigentümer oder Vermieterin / Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen. Maßgebend ist das Datum des tatsächlichen Einzugs (nicht der Beginn des Mietverhältnisses oder das Datum des Mietvertrages). Ist man selbst Eigentümerin / Eigentümer, muss ebenfalls der Tag des Einzugs in dieser Weise bestätigt werden. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung kann die An- oder Ummeldung nicht bearbeitet werden.

    Kinder müssen grundsätzlich nicht mit zur Anmeldung kommen. Denken Sie aber bitte unbedingt daran, dass Sie auch deren Ausweise und - sofern zur Hand - Geburtsurkunden mit zur Anmeldung bringen!
    Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen immer alle Personen, auch die Kinder, persönlich bei der Anmeldung erscheinen.
    Bei getrennt lebenden Eltern, ist für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen die Zustimmung des anderen Elternteils oder die Vorlage der Entscheidung über das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

    KFZ - Ummeldung
    Seit 2019 besteht die Möglichkeit die Halteranschrift des eigenen (auf eine natürliche Person angemeldeten) Kraftfahrzeuges umschreiben zu lassen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier unter dem Stichwort "Kraftfahrzeug Ummeldung" (siehe Verwandte Dienstleistungen).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_26bb59a6a08e5c122b00bc2830b1cc6d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro / Wahlen - 33.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3399

    Fax: 02181 608-3390

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro / Wahlen - 33.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3399

    Fax: 02181 608-3390

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Personalausweis und ggf. Reisepass
    • Sofern zur Hand: standesamtliche Urkunden / Stammbuch
    • Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Einzug
    • Bestimmung der Hauptwohnung (bei mehreren Wohnsitzen)
    • Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (bei Umzug eines minderjährigen Kindes)

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    An- und Ummeldungen sind gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de