Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
Hinweise für Kalletal
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen, zum Beispiel von/vom:
- den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2).
- den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4).
- Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3).
- der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1).
- der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2).
- den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung (§ 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4).
- den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a).
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3).
- Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Absatz 1).
- den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind.
- dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Absatz 3a).
Grundsätzlich werden bei allen Anliegen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Genehmigungen sind zeitlich begrenzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag, in der Regel mit Begründung der Anfrage oder/und Dringlichkeitsnachweise.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Ab 30 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen