Ausnahmegenehmigung Parken ErteilungOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Handwerksbetriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.

    Damit können sie in den Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises in bestimmten Bereichen parken. Es kann auch nur für den Rhein-Erft-Kreis eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.  

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Fax: 02271 83-33621

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Verwaltungsgebühren für die Ausnahmegenehmigung Geltungsbereich Regierungsbezirk Köln beträgt 305,00 € für die erste Genehmigung und 153,00 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung.

    Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung für den Geltungsbereich NRW beträgt 350,00 € für die erste Genehmigung und 175,00 € für jede weitere Ausfertigung.

    Eine Genehmigung kann für max. 5 Fahrzeuge ausgestellt werden, wenn mehr als 5 Fahrzeuge zum Einsatz kommen, ist ein weiterer Antrag zu stellen.

    Keine weiteren Kosten für den Antragsteller

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de