Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Handwerksbetriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
Damit können sie in den Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises in bestimmten Bereichen parken. Es kann auch nur für den Rhein-Erft-Kreis eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Verwaltungsgebühren für die Ausnahmegenehmigung Geltungsbereich Regierungsbezirk Köln beträgt 305,00 € für die erste Genehmigung und 153,00 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung.
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung für den Geltungsbereich NRW beträgt 350,00 € für die erste Genehmigung und 175,00 € für jede weitere Ausfertigung.
Eine Genehmigung kann für max. 5 Fahrzeuge ausgestellt werden, wenn mehr als 5 Fahrzeuge zum Einsatz kommen, ist ein weiterer Antrag zu stellen.
Keine weiteren Kosten für den Antragsteller
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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