Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden oder diesen gleichgestellte Personengruppen (Merkzeichen "aG", "Bl" auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Die Parkberechtigung ist für die Zeit der im Schwerbehindertenausweis bzw. im versorgungsamtlichen Bescheid vorgesehenen Befristung gültig.
In begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz vor der Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet zu bekommen.
Schwerbehinderten kann u.U. auch dann eine Parkberechtigung ausgestellt werden, wenn sie nicht das Merkmal "aG" in Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben.
Für diese Ausnahmegenehmigung kommen folgende Personen in Betracht:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70% und maximaler Aktionsradius ca. 100 m)
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.
Die Bewilligung erfolgt aufgrund der Stellungnahme des Versorgungsamtes.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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