Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Pflegedienste (ambulante soziale Dienste)
Pflegedienste der Alten- und Krankenpflege können zur Ausübung ihrer Tätigkeit Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung erhalten.
Mit der Pflegedienstgenehmigung dürfen Sie parken:
- im eingeschränkten Haltverbot
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren (Höchstparkdauer darf überschritten werden) und
- auf Bewohnerparkplätzen
Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht durch diese Ausnahmegenehmigung abgedeckt. Die Genehmigung wird wahlweise für ein Jahr oder für drei Jahre und pro Kraftfahrzeug ausgestellt. Zu der Ausnahmegenehmigung gehört ein Parkausweis, der im Fahrzeug auszulegen ist. Die Beantragung der Parkgenehmigung für Pflegedienste kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Erlaubnisse nach der StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 686-4510
Fax: 02161 25-6291
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Arztgenehmigung
270,00 EUR Arztgenehmigung (pauschal)
Pflegedienstgenehmigung (ein Fahrzeug) bei häuslicher Krankenpflege
173,00 EUR für 1 Jahr
403,00 EUR für 3 Jahre
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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