Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen.
Der Bürgerservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Erstausstellung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.
Wichtig:
Falls bereits eine ausländische Fahrerlaubnis erworben wurde, muss der Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden, auch wenn zur Erlangung einer deutschen Erlaubnis eine (erneute) theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Falls die Fahrausbildung über eine Fahrschule außerhalb der StädteRegion Aachen erfolgen soll, muss der Antrag ebenfalls direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden.
Antragstellung
Die Beantragung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice oder einem Bezirksamt erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Beantragung ist nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: Müllentsorgung, Fundsachen, Führerscheinanträge
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Straßenverkehrsamt Aachen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 5198-6500
Fax: 0241 5198-80650
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Informationen zum Erstantrag bzw. zu Erweiterungen
Informationen zum begleiten Fahren ab 17
Hinweis: Das Foto muss biometrisch sein und in ausgedruckter Form in ausreichend hoher Qualität vorgelegt werden. Die Nutzung des Biometrie-Terminals ist für die Beantragung bzw. den Umtausch von Führerscheinen über den Bürger*innenservice oder die Bezirksämter der Stadt Aachen aus technischen Gründen nicht möglich.
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Aachen
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Abs. 1 FeV
Verfahrensablauf
Hinweise für Aachen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
Hinweise für Aachen
43,90 € (ohne Probezeit) bzw.
44,70 € (mit Probezeit)
+ ggf. zusätzliche Gebühren bei Beantragung des begleiteten Fahrens ab 17, abhängig von der Anzahl der Begleitpersonen
Die Gebühr muss im Rahmen der Antragstellung in bar oder per Karte entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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