Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer ErweiterungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Sofern Sie auf öffentlichen Straßen ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen möchten, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis.

    Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite. Sie können hier mit ePayment zahlen, müssen aber leider noch wegen des Fotos und der Unterschrift, die die Straßenverkehrsbehörde an die Bundesdruckerei senden muss, den Antrag am Ende ausdrucken und mit Anlagen zuschicken.

    Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_39c741d1011b0912ed385e8cc1dc5b29

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: - vollständig ausgefüllter Antrag - Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Lichtbild - Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre) - Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (9 UE) Für die Klassen C1, C, C1E, CE und D1, D, D1E und DE: - vollständig ausgefüllter Antrag - Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Lichtbild - Kopie des aktuellen Führerscheines - augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre) - ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr) - Leistungstest (nur für die D-Klassen; im Original, nicht älter als 1 Jahr) - Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs - polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0; nur bei D-Klassen erforderlich)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Abs. 1 FeV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Rahmengebühr) 43,90 Euro bis 54,10 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de