Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Negativatteste bzw. gesetzliche Vorkaufsrechte

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Erteilung von Negativattesten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches bzw. Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten.

    Die Stadt Dortmund prüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht. Ist dies nicht der Fall, wird ein Negativattest erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_41d3e68d281020a6d2dfb1bc547f7a72

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 60

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22239

    Fax: +49 231 50-22239

    E-Mail: liegenschaftsamt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Vorlage eines Kaufvertrages durch den beurkundenden Notar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Baugesetzbuch
    • Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Bauleitplanung
    • Gebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Soweit keine besonderen Klärungen erforderlich werden, erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen. Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate jeweils ab Eingang des vollständigen Kaufvertrages.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Nach der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund 54,50 € für Grundstücke, die einer wirtschaftlichen Einheit zugehörig sind. Sind mehrere wirtschaftliche Einheiten betroffen, erhöht sich die Gebühr je zusätzlicher Wirtschaftseinheit um 16,00 €.
    Für die Erteilung einer Zweitschrift und Änderung des Zeugnisses aufgrund falscher Angaben bei der Beantragung beträgt die Gebühr 16,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Wer kann den Antrag stellen?:

    In der Regel stellt der beurkundende Notar den Antrag.


    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de