Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.

    Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
    Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6fa69dfd4fbf3c3fc0d4523a2bb0f9b3

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Liegenschaftswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    - notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    - diverse öffentlich-rechtliche Bestimmungen, z.B. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de