Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.
Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- diverse öffentlich-rechtliche Bestimmungen, z.B. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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