Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Nach den §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde beim Verkauf von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

    Zur Prüfung, ob dieses Vorkaufsrecht besteht und ob es bei Bestehen ausgeübt wird, hat der Verkäufer der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages im Einzelfall unverzüglich nach dessen Abschluss mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel durch den beurkundenden Notar. Auf der Grundlage der Mitteilung stellt die Stadt - wenn kein Vorkaufsrecht besteht oder ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird - eine gebührenpflichtige Bescheinigung aus, die zur Eigentümerumschreibung beim Grundbuchamt benötigt wird.

    Hinweis für Notare:
    Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB erfolgt bei der Stadt Bad Oeynhausen elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung werden Sie gebeten, die entsprechenden Anträge auch online zu stellen.
    Notare haben über das Notarportal die Möglichkeit, den Antrag zur Ausstellung des Negativattestes online zu stellen und den Bearbeitungsstatus des jeweiligen Antrages zu verfolgen.

    Online Zugang für Notare.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_931b52609041549a600c83119fc845aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 2100

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1907

    E-Mail: b.vonlochow@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de