Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Nach den §§ 24 ff. BauGB, § 31 DSchG sowie den §§ 12 und 40 StrWG NRW steht Gemeinden in bestimmten Fällen beim Grundstücksverkauf ein Vorkaufsrecht zu.

    Den Verzicht auf das Vorkaufsrecht erklärt die Gemeinde durch die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (sogenanntes Negativattest). Diese wird von dem Notar oder der Notarin beantragt und muss dem Grundbuchamt vorliegen, damit der Eigentumswechsel in das Grundbuch eingetragen werden kann.

    Sofern das verkaufte Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt, ist darüber hinaus eine Genehmigungserklärung der Stadt für die Umschreibung erforderlich.

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    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Geoinformationen und Kataster Abteilung Geoinformationen, Verwaltung und Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstücksfragen Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Grundstückswertermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3433

    E-Mail: gutachterausschuss@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Vorkaufsrechtsverzichts- und Genehmigungserklärungen können durch den Notar oder die Notarin online beantragt werden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de