Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Recklinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes (Vorkaufsrechtsbescheinigung)

    Zur Umsetzung städtebaulicher Zielvorstellungen steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.

    Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich in den §§ 24-28 des Baugesetzbuches.

    Bei Kaufverträgen über Grundstücke darf das Grundbuchamt den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes der Gemeinde nachgewiesen wird.

    Für diesen Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt stellt die Gemeinde ein Zeugnis aus auf Antrag eines Beteiligten, in der Regel auf Antrag des Notars.

    Kosten
    Nach Tarifnummer 2.8.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen

    Zeugnis über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes/Vertrag
    Gebühr: 93 Euro

    Zeugnis über das Nichtausüben eines Vorkaufsrechtes/Vertrag
    Gebühr: 154 Euro


    Fristen
    Das Vorkaufsrecht kann gemäß § 28 Abs. 2 Baugesetzbuch nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.


    Zuständigkeit
    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt. Das heißt, dass die Stadtverwaltung Recklinghausen nur für die im Stadtgebiet Recklinghausen liegenden Grundstücke zuständig ist.

    Hinweis: Bitte nutzen Sie für Ihre Anträge das untenstehende Formular.

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    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundstücksbewertung / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 51

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361/50-2449 bis 50-2453

    E-Mail: gutachterausschuss@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de