Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Nach §§ 24, 25 Baugesetzbuch (BauGB) besteht bei Grundstücksverkäufen in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt zwecks Sicherung ihrer Bauleitplanung.


    Zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist eine Erklärung der Stadt über das Bestehen und die Ausübung des Vorkaufsrechtes (bzw. auf dessen Verzicht) erforderlich.


    Der beurkundende Notar beantragt hierfür bei der zuständigen Stadtverwaltung die sogenannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung (Negativattest), da die Eintragung des Grundstückskaufvertrages im Grundbuch nur bei Vorlage der selbigen erfolgt.


    Ein Vorkaufsrecht durch die Stadt darf nur dann ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt, d.h. es muss ein öffentliches Interesse vorliegen, das dies erforderlich macht.

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Planungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    25 Euro je Flurstück

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de