Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken nach den Bestimmungen der §§ 24 ff des Baugesetzbuches und des § 31 des Denkmalschutzgesetzes NRW ein Vorkaufsrecht zu.
    Dem Grundbuchamt muss für den Eigentumswechsel eine Bescheinigung der jeweiligen Gemeinde vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht besteht oder nicht ausgeübt wird.
    Die Ausstellung wird von den Notaren nach Beurkundung von Grundstückskaufverträgen bei der Gemeinde beantragt.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L42207 | Alexander Fiedler

    Adresse

    Hausanschrift

    Hünxer Straße 81

    46537 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de