Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Beschreibung

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausübt, bedeutet dies, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstückes auf Ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstückes werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. 

    Sollte die Gemeinde das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen wollen, so hat sie dem aktuellen Eigentümer einen Kaufpreis zu zahlen, der i. d. R. dem vereinbarten Kaufpreis entspricht. Unter bestimmten Maßgaben kann auch ein geringerer Betrag gezahlt werden, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Kaufes erkennbar deutlich überschreitet.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vorkaufsrecht - Personen

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bedburg-Hau

    • Verwaltungsgebühren nach Verwaltungsgebührensatzung: 24,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de