Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Vorkaufsrecht der Gemeinde

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Der Gemeinde steht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.

    In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.

    Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen die Käuferin oder den Käufer als Eigentümerin oder als Eigentümer in das Grundbuch nur dann eintragen, wenn ihm das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist. 

    Bearbeitungszeitraum:

    4 Wochen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_043dbd598478fc857a2fdf2d3d0339e4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Planungsverfahren und zentrale Dienste - 61/1

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 5

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29080

    E-Mail: planung@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Es werden folgende Angaben zum Kaufobjekt benötigt:

    • Urkundenverzeichnisnummer
    • Vertragsdatum
    • Gemarkung
    • Flur
    • Flurstück
    • Straße
    • Hausnummer

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

    In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.

    Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Es werden jedoch die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Angaben zum Kaufobjekt benötigt.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Eine telefonische Vorabinformation ist möglich.     

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

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    Kaufvertrag

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de