Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Der Gemeinde steht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.
In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.
Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen die Käuferin oder den Käufer als Eigentümerin oder als Eigentümer in das Grundbuch nur dann eintragen, wenn ihm das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist.
Bearbeitungszeitraum:
4 Wochen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
Es werden folgende Angaben zum Kaufobjekt benötigt:
- Urkundenverzeichnisnummer
- Vertragsdatum
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück
- Straße
- Hausnummer
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
In der Regel wird hier der Antrag nach § 24 Baugesetzbuch und § 25 Baugesetzbuch schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Es werden jedoch die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Angaben zum Kaufobjekt benötigt.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Eine telefonische Vorabinformation ist möglich.
Formulare
Hinweise für Düsseldorf
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
Kaufvertrag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düsseldorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Düsseldorf
Fristen
Hinweise für Düsseldorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Düsseldorf
Kosten
Hinweise für Düsseldorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Düsseldorf
Weitere Informationen
Hinweise für Düsseldorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf