Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Ennepetal

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat einen Datenchip mit eID-Funktion. Das bedeutet, dass man sich mit dem Ausweis online ausweisen kann.Wer bekommt den neuen Ausweis?Der digitale Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei den MeldebehördenWelche Daten sind im Ausweis gespeichert?Auf dem auslesbaren Ausweis-Chip sind alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (biometrietauglich, Frontalaufnahme erforderlich). Seit dem 01.08.2021 ist das Speichern von zwei Fingerabdrücke auf dem Chip Pflicht. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.Online-AusweisfunktionDas elektronische Ausweisen wird durch den auslesbaren Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Mit dem Ausweis können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigt werden (z.B. Führungszeugnis beantragen, Auto abmelden, Rentenkonto einsehen, Bafög-Antrag etc.). Dazu werden der neue Personalausweis und ein Smartphone oder ein Computer mit Kartenlesegerät, sowie eine persönliche PIN benötigt.Kann ich den Ausweis sperren lassen?Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort bei der zuständigen Meldebehörde oder der Sperrhotline (Tel. 116 116) sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird.Wie sicher sind die hinterlegten Daten? Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden. Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Ihre Ausweisdaten werden immer durchgehend verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden. Mit dem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie die persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6837efd1083f0188f122967370ad0024

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    - Identitätsnachweis mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr)- Heiratsurkunde, bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur bei erforderlicher Datenkorrektur im Melderegister)- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

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    § 1 ff. des Personalausweisgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (PAuswG NW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    PersonalausweisBetrag: Personen ab einem Alter von 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 € Personen bis 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €Bearbeitungsdauer ca. 3 WochenPersonalausweis vorläufig (Gültigkeit 3 Monate)Betrag: 10,00 €Bearbeitungsdauer SofortNachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 0,00 €Änderung der PIN 0,00 €Entsperren der Online-Ausweisfunktion 0,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (PDF-Druck)Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (Assistent-Druck)Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de